AI Act: Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten
Seit dem 2. August 2026 greift Artikel 50 des EU AI Act — die Kennzeichnungspflichten für KI-Interaktion und KI-generierte Inhalte gelten unverändert, obwohl der KI-Omnibus die Hochrisiko-Fristen verschoben hat.
Am 2. August 2026 ist die nächste Stufe des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) wirksam geworden: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seitdem, ebenso sind die Pflichten für Anbieter von Universalmodellen ab diesem Tag sanktionsbewehrt. Die eine Woche zuvor, am 27. Juli 2026, in Kraft getretene KI-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ändert daran nichts — sie verschiebt ausschließlich das Kapitel zu Hochrisiko-Systemen.
Was ab sofort gilt
- Interaktion erkennbar machen. Wer ein KI-System anbietet, mit dem Menschen sprechen, muss dafür sorgen, dass sie das erkennen — es sei denn, es ist ohnehin offensichtlich. Für den typischen Website-Chatbot heißt das: ein klarer Hinweis, keine Fußnote.
- Synthetische Inhalte markieren. Ausgaben generativer Systeme müssen maschinenlesbar als KI-erzeugt gekennzeichnet sein. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
- Deepfakes offenlegen. Wer Bild, Ton oder Video künstlich erzeugt oder manipuliert einsetzt, muss das offenlegen. Diese Pflicht trifft den Betreiber, nicht den Hersteller des Werkzeugs.
- Texte zu Themen öffentlichen Interesses kennzeichnen — außer, ein Mensch hat sie redaktionell verantwortet.
- Bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung informieren. Betroffene Personen müssen wissen, dass ein solches System läuft. Am Arbeitsplatz ist Emotionserkennung ohnehin seit Februar 2025 weitgehend verboten.
- Universalmodelle: Dokumentation wird durchsetzbar. Die seit August 2025 bestehenden Pflichten der GPAI-Anbieter — technische Dokumentation, Zusammenfassung der Trainingsdaten, Urheberrechts-Policy — können ab dem 2. August 2026 mit Bußgeldern belegt werden.
Unverändert weiter gelten die beiden Stufen, die schon länger scharf sind: das Verbot bestimmter Praktiken (Artikel 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Artikel 4), beide seit dem 2. Februar 2025. Der Omnibus hat Artikel 4 sprachlich entschärft — Unternehmen müssen den Kompetenzaufbau nun fördern statt sicherstellen —, die Pflicht selbst aber nicht aufgehoben. Sie gilt unabhängig von der Risikoklasse und damit für praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt.
Verschoben wurden allein die Hochrisiko-Termine: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028.
Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Transparenz- und sonstige Betreiberpflichten liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte.
Verschoben wurde ein Kapitel, nicht die Verordnung — und ausgerechnet das Kapitel, das die meisten Mittelständler nicht betrifft.
Betrifft mich das, und wann?
Sofort, wenn KI-Ausgaben Ihres Unternehmens nach außen gehen. Drei Punkte lohnen einen Termin in den nächsten Wochen: Wo im Unternehmen sprechen Kunden mit einem KI-System, und steht dort ein Hinweis? Welche KI-generierten Bilder und Texte gehen in Marketing und Kommunikation, und wie werden sie gekennzeichnet? Und wer prüft das künftig — namentlich, nicht „das Marketing".
Wer noch keine Übersicht hat, welche KI-Werkzeuge überhaupt im Einsatz sind, beginnt dort: Eine KI-Inventur ist die Voraussetzung dafür, Pflichten überhaupt zuordnen zu können.
Die Rollen, Risikoklassen und Fristen im Zusammenhang sowie sechs Schritte zur Umsetzung stehen in unserem Wissensartikel Der EU AI Act: Was Ihr Unternehmen jetzt wissen und tun muss.
Weiterlesen
- KI-Wochenrückblick · KW 33 2026 — wie die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 bei Anbietern praktisch umgesetzt wird
- UN startet ersten Global Dialogue on AI Governance – Guterres nennt vier Prioritäten — die internationale Ebene, an der sich künftige Vorgaben abzeichnen
- Wer für die Blackbox unterschreibt — wer im Unternehmen für KI-Entscheidungen geradesteht
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Artikel 4, 5, 50, 99
Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus), in Kraft seit 27. Juli 2026

