Zuschuss bundesweit aktiv

Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III)

Zuschuss zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt, wenn Beschäftigte in Digitalisierung und KI qualifiziert werden.

Art
Zuschuss
Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit
Ebene
bund
Region
bundesweit
Zielgruppe
alle
Förderquote
100 %
Frist
laufend
Status
aktiv

Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil oder die gesamten Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Es ist ein zentrales Instrument, um Teams für Digitalisierung und KI zu qualifizieren.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen, die über reine Pflichtschulungen hinausgehen und zukunftsorientierte Kompetenzen vermitteln, etwa in KI, Datenanalyse und Digitalisierung.
  • Voraussetzung ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger und eine zertifizierte Maßnahme.
  • Reine kurze Anpassungsfortbildungen ohne Zukunftsbezug sind in der Regel nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße, auch in Teilzeit. Die Förderquote richtet sich nach der Betriebsgröße. Voraussetzung ist zudem, dass die letzte über das QCG geförderte Weiterbildung in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt.

Konditionen

  • Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
  • 50 bis unter 500 Beschäftigte: rund 50 % Lehrgangskosten und 50 % Entgeltzuschuss.
  • Ab 500 Beschäftigte: rund 25 %.
  • Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können die Sätze etwas höher ausfallen.

Bezug zum EU AI Act

Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Das QCG kann genutzt werden, um diese Anforderung mit staatlicher Förderung zu erfüllen.

Antrag & Fristen

  • Laufendes Programm, kein fester Stichtag.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bewilligt sein; etwa 6 bis 8 Wochen Vorlauf einplanen.
  • Erstberatung und Antrag über die Agentur für Arbeit; Details über den offiziellen Link.

Hinweis: Ohne AZAV-Zulassung des Bildungsträgers ist keine Förderung möglich.

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